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Bundesverwaltungsgericht folgt Beschwerde des unterlegenen Mitbewerbers

Baden, 21. Juli 2015 – Das Wiener Bundesverwaltungsgericht ist der Beschwerde eines unterlegenen Mitbewerbers gefolgt und hat die Konzessionsentscheidungen für die beiden neuen Spielbanken in Wien aufgehoben.

Im Juni 2013 hatte sich die Stadtcasino Baden AG gemeinsam mit der deutschen Gausel mann Gruppe für die Konzession des Wiener Stadtgebietes Südwest mit dem Projekt im Palais Schwarzenberg beworben. Ein Jahr später, im Juni 2014, entschied sich das österreichische Bundesfinanzministerium für das Projekt des schweizerischdeutschen Konsortiums. Der bisherige Monopolist im österreichischen Casinomarkt, die Casinos Austria AG, legte anschliessend beim österreichischen Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein, sowohl gegen diesen, als auch gegen den Bescheid für das nördliche Stadtgebiet. Im zweiten Wie ner Konzessionsverfahren unterlag die Casinos Austria AG ebenfalls, dort gegen die österreichische Novomatic Gruppe. Nach fast einjähriger Verfahrensdauer urteilte das Bundesverwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums.

Die Errichtung des Grand Casino Wien im Palais Schwarzenberg verzögert sich dadurch weiter, denn nach wie vor kann mit der Restauration und dem Aufbau für Wiens attraktivste Spielbank im Palais Schwarzenberg nicht begonnen werden.

Geplante Investitionen von rund 50 Millionen Euro werden aufgrund des Gerichtsentscheides vorerst sistiert. Die zusätzlichen Einnahmen für den österreichischen Fiskus aus Spielbankenabgabe und sonstigen volkswirtschaftlichen Effekten können nun ebenfalls nicht realisiert werden.

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